Rechtliches
Geldwäsche-Richtlinie.
Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026
1. Unser Bekenntnis
Die John Investments Limited bekennt sich zu höchsten Integritätsstandards und zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger Finanzkriminalität. Wir wenden Grundsätze, Kontrollen und Verfahren an, die den geltenden Vorschriften zur Geldwäscheprävention und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung in den Jurisdiktionen entsprechen, in denen wir tätig sind.
2. Kenntnis des Mandanten
Vor Begründung einer Beziehung und fortlaufend überprüfen wir die Identität unserer Mandanten und, soweit relevant, ihrer wirtschaftlich Berechtigten sowie die Herkunft ihres Vermögens und ihrer Mittel. Wir können Nachweise anfordern und nehmen die Beziehung erst auf, wenn unsere Sorgfaltsprüfung abgeschlossen ist.
3. Laufende Überwachung
Wir überwachen Beziehungen und Transaktionen risikoorientiert, um Aktivitäten zu erkennen, die ungewöhnlich sind oder nicht zu dem passen, was wir über einen Mandanten wissen. Wir bewahren Unterlagen für die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume auf.
4. Meldungen
Bei Kenntnis oder Verdacht von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erstatten wir den zuständigen Behörden die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen. Das geltende Recht kann es uns untersagen, Sie über eine erfolgte Meldung zu informieren.
5. Verantwortung
Die Verantwortung für unser Geldwäsche-Rahmenwerk liegt bei der Geschäftsleitung, unterstützt durch Mitarbeiterschulungen und unabhängige Prüfung. Anliegen können Sie an privacy@wm.johninvest.ltd richten.